Medizinproduktesicherheit
Nach der Medizinprodukte - Betreiberverordnung ( MPBetreibV ) nimmt der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit für den Betreiber folgende Aufgaben wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten, sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach §5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit nach §6 MPBetreibV:
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