Nicht auf Kosten von Patientinnen und Patienten – Laborreformen brauchen einen Nutzen
DR. MED. MICHAEL MÜLLER
Im Herbst 2023 konfrontierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Berufsverbände mit ihrem Konzept zur Neuordnung der Transportkosten, also der Vergütung für die Aufwendungen für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für die Versendung bzw. den Transport von Untersuchungsmaterialien inklusive der Übermittlung der Untersuchungsergebnisse in den Bereichen des Speziallabors, der Histologie, Zytologie sowie Zytogenetik und Molekulargenetik. Grundlage hierfür war ein entsprechender Beschluss des Bewertungsausschusses (481. Sitzung) aus dem Jahr 2020.
Die wesentliche Änderung ist neben der Konkretisierung des Ziffernkranzes, zu dem die neu geschaffene Pauschale der GOP 40094 als Zuschlag einmalig im Behandlungsfall abrechenbar ist, die Streichung einer seit 2009 bestehenden Leistungslegende, die eine Abrechenbarkeit der Transportkosten für überwiesene kurativ-ambulante Laboruntersuchungen des Allgemeinlabors (Abschnitt 32.2) ausschließt.
Angesichts enorm steigender Kosten stellt diese Wiederherstellung des Zustandes von 2008 für uns in den Facharztlaboren eine wichtige Entwicklung dar, für die wir uns im Interesse der Patientenversorgung seit Jahren eingesetzt haben. Wir hatten erwartet, dass die damals aus den Transportkosten entnommenen Finanzmittel nun wieder in diesen Bereich gegeben werden. Die KBV schlug dem Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) jedoch vor, die Refinanzierung über eine Abwertung der Laboruntersuchungen in der präventiven sowie kurativen Labordiagnostik vorzunehmen.
Und damit leider nicht genug: In der Vorstellung eines „großen Wurfes“ regelte der Bewertungsausschuss, bestehend aus GKV-SV und KBV, auf Vorschlag der KBV zusätzlich Fragen zum Entnahmematerial, zur Bereitstellung von Systemen zur digitalen Auftrags- und Befundkommunikation (Order/Entry-Systeme), und erhöhte nach der Abwertung 2018 erneut die fachärztliche Grundpauschale im Kapitel 12 zur Vergütung der ärztlichen Tätigkeit. Auch diese an sich wichtigen und von uns schon vor Jahren angeregten Verbesserungen wurden über die Abwertung der Laborleistungen finanziert und nicht etwa durch die Rückführung bereits entnommener Finanzmittel.
Für die Facharztlabore war schon Ende 2023, also noch vier Monate vor der finalen Beschlussfassung, klar, welche Verwerfungen ein solcher Beschluss auslöst und dass eine willkürliche Abwertung der Kernleistungen im Labor, nämlich der Laboruntersuchungen selbst, die Leistungserbringung noch unwirtschaftlicher macht, als sie ohnehin schon war. Gut 30 Prozent Kostensteigerungen seit 2017 lassen sich nicht einfach „wegorganisieren“.
Auch bei wohlwollendster Betrachtung kann in der Beschlussfassung kein Nutzen für die Patientenversorgung erkannt werden. Es handelt sich um eine reine Umverteilung von Finanzmitteln zum Nachteil der Versorgung. Umverteilungen sind ein gewohnter Mechanismus in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgungswelt, die von finanziell zu gering ausgestatteten Budgettöpfen leben muss und dabei gleichzeitig eine zunehmende „Ambulantisierung der Medizin“ zu stemmen hat – ohne entsprechenden Ausgleich dafür aus der Krankenhausvergütung. Das passt ja auch nicht so recht ins gesundheitspolitische Bild mit dem bevorzugten Blick auf die stationäre Versorgung.
Überrascht lässt sich zur Kenntnis nehmen, dass die Verantwortlichen kein großes Interesse daran haben, die auch gesetzlich vorgesehene Identifizierung und Überführung der Finanzmittel bei Verlagerungen von Leistungen aus dem stationären Bereich in den ambulanten Bereich anzugehen und umzusetzen. Beschämend für die ärztliche Selbstverwaltung ist aus der Sicht der Facharztlabore vor allem, dass innerärztliche Verteilungsdebatten und -entscheidungen sehr schnell zulasten kleiner Gruppen geführt und entschieden werden und damit die Erfordernisse einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung außer Acht lassen. Mit etwa acht Fachärztinnen und Fachärzten der Laboratoriumsmedizin sowie der Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie auf tausend vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte wird deutlich, dass die Facharztlabore darauf angewiesen sind, dass die Mehrheit die Belange von Minderheiten anerkennt.
Wir haben im vergangenen Jahr umfangreich dargestellt, was an dem Beschluss zur Laborreform 2025 falsch ist und warum diese Beschlussfassung die Wirtschaftlichkeit der Facharztlabore in Deutschland infrage stellt. Gleichzeitig haben wir eine lange Liste von Verbesserungs- und Anpassungsvorschlägen gemacht, die bisher auf der Bundesebene weitestgehend ignoriert wurden. Es wird den Laboren entgegnet, dass es keine Änderungen gibt, solange nicht die Patientenversorgung negativ betroffen sei. Hier erreicht die Diskussion einen verstörenden Punkt. Das kann so nicht wirklich ernst gemeint sein. Oder doch?