Qualitätsmanagement
"Qualität der Patientenversorgung mit Labormedizin - Unser Fokus"
Darum hat das Labor 28 im Jahr 2000, zusätzlich zur bestehenden verbindlichen Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien (RiliBÄK), ein umfassendes Qualitätsmanagement eingeführt.
Seit 2001 ist das Labor 28 nach der DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Seit 2005 besteht die Akkreditierung nach der DIN EN ISO 15189 für medizinische Laboratorien. Studien, Trinkwasser und Hygieneuntersuchungen sind nach der DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Seit 2010 ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als nationale Akkreditierungsstelle für die Akkreditierung in Deutschland zuständig.
Die Akkreditierung bestätigt das Vohandensein eines Qualitätssicherungssystems und insbesondere die fachliche Kompetenz aller Mitarbeitenden. Durch regelmäßige interne und externe Kontrollen werden die festgelegten Prozesse überwacht. Alle fünf Jahre erfolgt eine Wiederholungsbegutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Dabei werden alle Fachbereiche durch System- und Fachbegutachter auditiert. Diesen Prozess hat das Labor 28 zuletzt Anfang 2026 erfolgreich bewältigt.
Bis zur nächsten Wiederholungsbegutachtung gibt es weitere Überwachungen durch die DAkkS.
Zusätzlich finden regelmäßige Überwachungen durch das Eichamt statt, welches die Einhaltung der RiliBÄK überprüft. Daneben wird durch ein internes Auditprogramm sowie ein umfangreiches Reklamations- und Fehlermanagement die Qualität der Arbeit ständig überwacht und verbessert. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen findet regelmäßig ein Managementreview statt, in dem alle für das Labor relevanten Prozesse durch die Geschäftsleitung, Ärzte/Ärztinnen und Abteilungsleitungen betrachtet werden, um gegebenenfalls Prozesse anzupassen und somit die Patientenversorgung weiter zu verbessern.
Das Labor 28 verfügt in allen Untersuchungsgebieten über eine flexible Akkreditierung. Diese gestattet uns, innerhalb der Geltungsbereiche Verfahren zu modifizieren und neue Verfahren zu etablieren, ohne vorherige Begutachtung durch die DAkkS.
Um diese zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die bei den regelmäßigen Überwachungen der DAkkS auf Einhaltung überprüft werden. Eine Voraussatzung ist das Führen einer Liste für den flexiblen Geltungsbereich. In dieser Liste sind alle Änderungen bezüglich der Akkreditierung zu dokumentieren und sie ist immer auf dem aktuellsten Stand zu halten.



